Asklepia Seniorenzentrum Kirchheim
Notzinger Steige 90, 73230 Kirchheim unter Teck
Pflegeheime in Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Notzinger Steige 90, 73230 Kirchheim unter Teck
Schlierbacher Straße 43, 73230 Kirchheim unter Teck
Tannenbergstraße 44, 73230 Kirchheim unter Teck
Osianderstraße 12, 73230 Kirchheim unter Teck
Schöllkopfstraße 1, 73230 Kirchheim unter Teck
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Albert-Schüle-Weg 24, 73265 Dettingen unter Teck · 4 km · barrierefrei
Alte Bissinger Straße 80/1, 73265 Dettingen unter Teck · 4 km
Alte Bissinger Straße 80, 73265 Dettingen unter Teck · 4 km
Alte Bissinger Straße 82, 73265 Dettingen unter Teck · 4 km
Hochdorf · 5 km · barrierefrei
Vor der Sommerweide 55, 73278 Schlierbach · 6 km
Nürtinger Straße 40, 73240 Wendlingen am Neckar · 6 km · barrierefrei
Nürtinger Straße 40, 73240 Wendlingen am Neckar · 6 km
Kalixtenbergstraße 28, 73235 Weilheim an der Teck · 7 km
Christofstraße 1, 73262 Reichenbach an der Fils · 7 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.