Haus der Diakonie
Wolfgang-Dinkler-Straße 1, 90530 Wendelstein
Pflegeheim in Wendelstein (Landkreis Roth). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Wolfgang-Dinkler-Straße 1, 90530 Wendelstein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Zeidlersiedlung 60, 90537 Feucht · 4 km · barrierefrei
Oberer Kirchensteig 15, 90455 Nürnberg · 4 km
Barlachstraße 10; 12, 90455 Nürnberg · 6 km · barrierefrei
Altenfurter Straße 39a, 90475 Nürnberg · 6 km · barrierefrei
Nürnberg · 6 km
Am Sägerhof 1, 90596 Schwanstetten · 6 km
Zuckmayerweg 20, 90471 Nürnberg · 7 km
Hans-Fallada-Straße 46, 90471 Nürnberg · 7 km
Am Waldrand 32, 90455 Nürnberg · 7 km
Klenzestraße 6;8, 90471 Nürnberg · 7 km · barrierefrei
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Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.