Josefinenhof
Am Kastanienpark 2, 26639 Wiesmoor
Pflegeheime in Wiesmoor (Landkreis Aurich). Pflegeheime, Seniorenheime und Einrichtungen mit Kurzzeitpflege. Rufen Sie direkt an und fragen Sie nach freien Plätzen, denn die ändern sich täglich. Angaben zu Kurzzeitpflege, Demenz-Wohnbereich oder betreutem Wohnen lesen wir von den Websites der Heime.
Am Kastanienpark 2, 26639 Wiesmoor
Kastanienstraße 11, 26639 Wiesmoor
Hauptstraße 108, 26639 Wiesmoor
Hauptstraße 213, 26639 Wiesmoor
Hauptstraße 104, 26639 Wiesmoor
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Dorfplatz 15, 26446 Friedeburg · 8 km
Buschkämpe 8, 26446 Friedeburg · 8 km · barrierefrei
Bahnhofsplatz 5, 26629 Großefehn · 9 km
Im Hooge Brinken 3, 26629 Großefehn · 10 km
Moorweg 17, 26670 Uplengen · 13 km
Hesel · 15 km
Im Waldwinkel 16, 26835 Hesel · 15 km
Ahornstraße 2, 26340 Zetel · 15 km
Bohlenberger Straße 24, 26340 Zetel · 15 km
Popenser Straße 136, 26605 Aurich · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Wiesmoor
Rufen Sie mehrere Heime in der Nähe an, am besten vormittags. Fragen Sie auch nach Kurzzeitpflege: Ein Kurzzeitplatz wird oft später zum Dauerplatz. Der Sozialdienst im Krankenhaus hilft, wenn die Pflege nach einem Klinikaufenthalt beginnt.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen festen Betrag für die Pflege, je nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI). Dazu kommt ein Zuschlag auf den Eigenanteil, der mit der Dauer im Heim steigt (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Reicht das Geld nicht, hilft das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege.
Ein vorübergehender Heimplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn pflegende Angehörige ausfallen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, bis zu einem Höchstbetrag (§ 42 SGB XI).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.