MediVitalis
Lange Straße 68, 37139 Adelebsen
Physiotherapie-Praxen in Adelebsen (Landkreis Göttingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lange Straße 68, 37139 Adelebsen
Lange Straße 42, 37139 Adelebsen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hölderlinstraße 1, 37120 Bovenden · 8 km
Rottbreite 3, 37120 Bovenden · 8 km
Thiestraße 1, 37120 Bovenden · 8 km
Südring 85, 37079 Göttingen · 8 km
Angerstraße 41, 37120 Bovenden · 9 km
Am Eikborn 26a, 37079 Göttingen · 9 km
Dransfeld · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Mittwoch: 15:00–21:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Richthofenstraße 1, 37127 Dransfeld · 9 km
Lange Straße 49, 37181 Hardegsen · 9 km
Lange Straße 12a, 37181 Hardegsen · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.