Physiotherapie am Feldtor
Göttinger Straße 33a, 37120 Bovenden
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxen in Bovenden (Landkreis Göttingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Göttinger Straße 33a, 37120 Bovenden
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Industriestraße 1, 37120 Bovenden
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr (laut Website)
Hölderlinstraße 1, 37120 Bovenden
Rottbreite 3, 37120 Bovenden
Dietrich-Bonhoeffer-Weg 8, 37120 Bovenden
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kiefernweg 2, 37120 Bovenden
Schöneberger Weg 12, 37120 Bovenden
Feldtorweg 28, 37120 Bovenden
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Thiestraße 1, 37120 Bovenden
Rathausplatz 11, 37120 Bovenden
Angerstraße 41, 37120 Bovenden
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.