Praxis am Thie Physiotherapie
Reinhäuser Straße 1, 37130 Gleichen
Physiotherapie-Praxen in Gleichen (Landkreis Göttingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Reinhäuser Straße 1, 37130 Gleichen
Haspel 8, 37130 Gleichen · barrierefrei
Gehrenweg 4, 37130 Gleichen
Zur Lengder Burg 5a, 37130 Gleichen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 61, 37083 Göttingen · 5 km
Teichstraße 2, 37085 Göttingen · 5 km
Hauptstraße 46, 37083 Göttingen · 5 km · barrierefrei
Kehrstraße 1, Göttingen · 5 km
Montag bis Donnerstag: 09:30–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Jobs-Böse-Straße 19, 37085 Göttingen · 5 km
Bertha-von-Suttner-Straße 9, 37085 Göttingen · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:30 Uhr · Samstag: 11:00–15:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Schmiedeberg 2a, 37133 Friedland (Landkreis Göttingen) · 6 km
Kiefernweg 1, 37085 Göttingen · 6 km
Schlesierring 2, 37085 Göttingen · 6 km
Am Kirschberge 11, 37085 Göttingen · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.