Praxis für Physiotherapie Annelie Renz
Waldenbucher Straße 13
Physiotherapie-Praxis in Aichtal (Landkreis Esslingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Waldenbucher Straße 13
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Nürtinger Straße 77, 72667 Schlaitdorf · 2 km
Filderstadt · 3 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Eichendorffstraße 5, 72666 Neckartailfingen · 3 km
Mühlstraße 2, 72654 Neckartenzlingen · 3 km
Marktstraße 5, 70794 Filderstadt · 4 km
Bonländer Hauptstraße 32, 70794 Filderstadt · 4 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Filderstadt · 4 km
Filderstadt · 5 km
Teckstraße 7, Walddorfhäslach · 5 km
Kirchstraße 16, 72649 Wolfschlugen · 5 km
Montag bis Mittwoch: 15:00–17:30 Uhr · Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.