Therapiezentrum Bempflingen
Lindenstraße 19, 72658 Bempflingen
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: geschlossen · Sonntag: geschlossen
Physiotherapie-Praxis in Bempflingen (Landkreis Esslingen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lindenstraße 19, 72658 Bempflingen
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: geschlossen · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mühlstraße 2, 72654 Neckartenzlingen · 3 km
Brühlstraße 14/1, 72555 Metzingen · 4 km
Metzingen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:30 Uhr · Samstag: 10:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Reutlinger Straße 78, 72555 Metzingen · 4 km
Eichendorffstraße 5, 72666 Neckartailfingen · 4 km
Nürtinger Straße 77, 72667 Schlaitdorf · 5 km
Waldenbucher Straße 13, Aichtal · 6 km
Teckstraße 7, Walddorfhäslach · 6 km
Kniebisstraße 19, 72768 Reutlingen · 7 km
Frickenhausen · 7 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.