Physiotherapie Plum
Übacher Weg 178, 52477 Alsdorf
Montag bis Mittwoch: 06:30–13:30 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 06:30–20:00 Uhr · Freitag: 06:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxen in Alsdorf (Städteregion Aachen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Übacher Weg 178, 52477 Alsdorf
Montag bis Mittwoch: 06:30–13:30 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Donnerstag: 06:30–20:00 Uhr · Freitag: 06:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Osterfeldstraße 42a, 52477 Alsdorf
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–16:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Niederbardenberger Straße 2a, 52146 Würselen · 5 km · barrierefrei
Montag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:30 Uhr
Dorfstraße 18, 52146 Würselen · 5 km
Südstraße 104, 52134 Herzogenrath · 7 km
Aldenhoven · 8 km
Aachen · 10 km
Kopfstraße 7-9, 52249 Eschweiler · 10 km
Kopfstraße 6, 52249 Eschweiler · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr (laut Website)
Horbacher Straße 13, 52072 Aachen · 10 km
Roermonder Straße 326, 52072 Aachen · 11 km
Rathausstraße 22a, 52072 Aachen · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Alsdorf
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.