Praxis Helge Scherg
Jahnstraße 14, 93087 Alteglofsheim
Montag bis Dienstag: 08:30–13:00 Uhr · Mittwoch bis Donnerstag: 15:30–19:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Alteglofsheim (Landkreis Regensburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Jahnstraße 14, 93087 Alteglofsheim
Montag bis Dienstag: 08:30–13:00 Uhr · Mittwoch bis Donnerstag: 15:30–19:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pommernstraße 11, 93073 Neutraubling · 7 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Oder-Neiße-Straße 1, 93073 Neutraubling · 8 km
Rauberstraße 1, 93053 Regensburg · 11 km
Siemensstraße 12, 93055 Regensburg · 11 km
Hornstraße 23, 93053 Regensburg · 12 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Dahlienweg 4, 93105 Tegernheim · 12 km
Adolf-Schmetzer-Straße 14, 93055 Regensburg · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Paracelsusstraße 2, 93053 Regensburg · 13 km
Regensburg · 13 km · barrierefrei
Königsstraße 4, 93047 Regensburg · 14 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:30 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.