Heimrath Physio
Oder-Neiße-Straße 1, 93073 Neutraubling
Physiotherapie-Praxen in Neutraubling (Landkreis Regensburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Oder-Neiße-Straße 1, 93073 Neutraubling
Pommernstraße 11, 93073 Neutraubling · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dahlienweg 4, 93105 Tegernheim · 4 km
Siemensstraße 12, 93055 Regensburg · 5 km
Hornstraße 23, 93053 Regensburg · 6 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–13:00 Uhr
An der Schergenbreite 1, 93059 Regensburg · 7 km · barrierefrei
Adolf-Schmetzer-Straße 14, 93055 Regensburg · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Im Gewerbepark C10, 93059 Regensburg · 7 km · barrierefrei
Innstraße 5, 93059 Regensburg · 7 km
Rauberstraße 1, 93053 Regensburg · 7 km
Isarstraße 26, 93057 Regensburg · 8 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Paracelsusstraße 2, 93053 Regensburg · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Neutraubling
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.