Zentrum für Sporttherapie & Gesundheitssport
Christian-Teich-Straße 2, 07356 Bad Lobenstein
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Physiotherapie-Praxen in Bad Lobenstein (Saale-Orla-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Christian-Teich-Straße 2, 07356 Bad Lobenstein
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Parkstraße 3, 07356 Bad Lobenstein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Langgrün 5, 07926 Gefell · 9 km
Dorfilm 26, 07338 Leutenberg · 15 km
Hofer Straße 7, 95119 Naila · 15 km
Martinsberg 3a, Naila · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Dr.-Köhl-Straße 2, Naila · 15 km
Schleizer Straße 49a, 07926 Gefell · 16 km · barrierefrei
Schleizer Straße 46, 07926 Gefell · 16 km
Schulstraße 1, 96358 Teuschnitz · 19 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Windmühlenweg 6, 95030 Hof · 24 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Planstraße 1, 07389 Ranis · 24 km
Montag, Mittwoch: 07:30–10:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.