Praxis für Physiotherapie Ines Maak
Planstraße 1, 07389 Ranis
Montag, Mittwoch: 07:30–10:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Ranis (Saale-Orla-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Planstraße 1, 07389 Ranis
Montag, Mittwoch: 07:30–10:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dorfilm 26, 07338 Leutenberg · 11 km
Saalfeld/Saale · 14 km
Bahnhofstraße 13, 07768 Kahla · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr (laut Website)
Ernst-Thälmann-Straße 3, 07768 Kahla · 17 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–17:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Marktstraße 17, 07407 Rudolstadt · 17 km
Große Allee 1a, 07407 Rudolstadt · 17 km
Bähringstraße 7, 07422 Bad Blankenburg · 21 km
Montag, Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr
Sportallee 1, 07819 Triptis · 23 km
Christian-Teich-Straße 2, 07356 Bad Lobenstein · 24 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Parkstraße 3, 07356 Bad Lobenstein · 24 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.