MPZ
Marktstraße 17, 07407 Rudolstadt
Physiotherapie-Praxen in Rudolstadt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Marktstraße 17, 07407 Rudolstadt
Große Allee 1a, 07407 Rudolstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bähringstraße 7, 07422 Bad Blankenburg · 5 km
Montag, Mittwoch: 07:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr
Saalfeld/Saale · 8 km
August-Bebel-Straße 9, 99444 Blankenhain · 16 km
Alexanderstraße 26a, 99448 Kranichfeld · 18 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:30 Uhr
Bahnhofstraße 12, 99448 Kranichfeld · 18 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Planstraße 1, 07389 Ranis · 18 km
Montag, Mittwoch: 07:30–10:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Markt 24, 99326 Stadtilm · 18 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 13, 07768 Kahla · 21 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr (laut Website)
Ernst-Thälmann-Straße 3, 07768 Kahla · 21 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–17:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Dorfilm 26, 07338 Leutenberg · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rudolstadt
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.