Physiotherapie-Praxis Kathrin Wedekind
Markt 24, 99326 Stadtilm
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Stadtilm (Ilm-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Markt 24, 99326 Stadtilm
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Alexanderstraße 26a, 99448 Kranichfeld · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:30 Uhr
Arnstadt · 12 km
Bahnhofstraße 12, 99448 Kranichfeld · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Ratsstraße 2, 98693 Ilmenau · 14 km
Montag, Mittwoch: 08:30–15:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 12:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Ratsstraße 7, 98693 Ilmenau · 14 km
Montag: 07:00–16:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 07:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–14:00 Uhr
Heinrich-Hertz-Straße 47, 98693 Ilmenau · 14 km
Am Tonteich 17, 98693 Ilmenau · 15 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–11:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–11:30 Uhr
Wallgraben 4, 98693 Ilmenau · 15 km
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Oehrenstöcker Landstraße 76, 98693 Ilmenau · 15 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr
Karl-Liebknecht-Straße 24a, 98693 Ilmenau · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Stadtilm
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das vermerkt. Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis nicht aufsuchen können. Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.