Carmen Möhwald
Ruhlsdorfer Straße 4, 16359 Biesenthal
Physiotherapie-Praxis in Biesenthal (Barnim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Ruhlsdorfer Straße 4, 16359 Biesenthal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Berliner Straße 3, 16321 Bernau · 10 km
Montag: 09:30–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:30 Uhr
Ulitzkastraße 9a, 16321 Bernau · 10 km
Spreewaldstraße 2, 16227 Eberswalde · 11 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Dorfstraße 38c, Bernau · 12 km
Dorfstraße 41, 16321 Bernau · 12 km
Wilhelm-Weitling-Straße 29, 16321 Bernau · 12 km
Panketal · 14 km
Dienstag: 15:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 10:00–17:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Panketal · 14 km
Eberswalde · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Eichenstraße 1, 16356 Werneuchen · 17 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.