Physiotherapie Arlett Franken
Eichenstraße 1, 16356 Werneuchen
Physiotherapie-Praxis in Werneuchen (Barnim). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Eichenstraße 1, 16356 Werneuchen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wilhelm-Weitling-Straße 29, 16321 Bernau · 10 km
Ulitzkastraße 9a, 16321 Bernau · 10 km
Berliner Straße 3, 16321 Bernau · 10 km
Montag: 09:30–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:30 Uhr
Altlandsberger Chaussee 127, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf · 12 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr
Böhlener Straße 3, 12627 Berlin · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Oschatzer Ring 14, 12627 Berlin · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Brückenstraße 9, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf · 12 km
Hauptstraße 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin · 12 km
Montag, Mittwoch: 08:00–14:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 13:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Panketal · 12 km
Große Straße 61, 15344 Strausberg · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.