Tillinger Physiotherapie
Am Bahnhofsplatz 4, 71576 Burgstetten
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Burgstetten (Rems-Murr-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Am Bahnhofsplatz 4, 71576 Burgstetten
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pfarrgartenstraße 44/1, 71737 Kirchberg an der Murr · 3 km
Montag bis Freitag: 07:30–21:00 Uhr
Pfarrgartenstraße 44, 71737 Kirchberg an der Murr · 3 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:30 Uhr · Freitag: 07:00–14:30 Uhr (laut Website)
Backnang · 4 km
Aspach · 4 km
Blumenstraße 24, 71522 Backnang · 4 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:30 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr (laut Website)
Aspach · 4 km
Karl-Krische-Straße 4, 71522 Backnang · 5 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Aspach · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Raiffeisenstraße 11, 71364 Winnenden · 5 km
Backnang · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.