Physio- und Sporttherapie Max
Kelterweg 27, 71554 Weissach im Tal
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 12:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–13:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kelterweg 27, 71554 Weissach im Tal
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr · Mittwoch: 12:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–13:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Backnanger Straße 25, 71573 Allmersbach im Tal · 3 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr · Montag: 09:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 09:00–13:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 09:00–13:00 Uhr und 15:00–19:30 Uhr · Feiertage, Samstag bis Sonntag: geschlossen
Karl-Krische-Straße 4, 71522 Backnang · 3 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Blumenstraße 24, 71522 Backnang · 4 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:30 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr (laut Website)
Backnang · 4 km
Backnang · 4 km
Raiffeisenstraße 11, 71364 Winnenden · 6 km
Aspach · 7 km
Aspach · 7 km
Querstraße 3, 71364 Winnenden · 8 km · barrierefrei
Backnanger Straße 9, Winnenden · 8 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.