Praxis für Physiotherapie Zachoval
Eichendorffstraße 10, 02727 Ebersbach-Neugersdorf
Physiotherapie-Praxis in Ebersbach-Neugersdorf (Görlitz). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Eichendorffstraße 10, 02727 Ebersbach-Neugersdorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 82, 02791 Oderwitz · 7 km
Fuchsweg 4, 02736 Oppach · 10 km
Hauptstraße 50, 02779 Großschönau · 10 km
Oderwitzer Straße 6, 02747 Herrnhut · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Löbauer Straße 53, 02736 Beiersdorf · 11 km
Sohlander Straße 37, 02689 Sohland an der Spree · 11 km · barrierefrei
Schenkstraße 15, 02763 Mittelherwigsdorf · 13 km
Czornebohstraße 2a, 02733 Cunewalde · 14 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Wurbiser Straße 2, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 15 km
Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 16 km
Montag, Donnerstag: 08:30–16:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 08:00–15:30 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.