Physiotherapie Gisela Vogt
Sohlander Straße 37, 02689 Sohland an der Spree · barrierefrei
Physiotherapie-Praxis in Sohland an der Spree (Bautzen - Budyšin). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Sohlander Straße 37, 02689 Sohland an der Spree · barrierefrei
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Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 4 km
Montag, Donnerstag: 08:30–16:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 08:00–15:30 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Fuchsweg 4, 02736 Oppach · 4 km
Wurbiser Straße 2, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 4 km
Bautzener Straße 101, 02681 Schirgiswalde-Kirschau · 6 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr (laut Website)
Löbauer Straße 53, 02736 Beiersdorf · 6 km
Czornebohstraße 2a, 02733 Cunewalde · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dresdner Straße 9a, 01904 Steinigtwolmsdorf · 8 km
Eichendorffstraße 10, 02727 Ebersbach-Neugersdorf · 13 km
Tröbigauer Straße 29, 02692 Doberschau-Gaußig - Dobruša-Huska · 14 km
Bautzen · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.