Physio La Vida
Bahnhofstraße 7, 92266 Ensdorf
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Ensdorf (Landkreis Amberg-Sulzbach). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Bahnhofstraße 7, 92266 Ensdorf
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schlachthausstraße 41, 92224 Amberg · 12 km · barrierefrei
Amberg · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 14:00–16:00 Uhr
Emailfabrikstraße 17, 92224 Amberg · 13 km · barrierefrei
Cäciliastraße 12, 92521 Schwarzenfeld · 16 km
Zum Sinterbühl 10, 92284 Poppenricht · 17 km
Montag bis Freitag: 06:00–21:00 Uhr · Samstag: 09:00–15:00 Uhr (laut Website)
Lange Gasse 6, Kallmünz · 20 km
Dr.-Martin-Luther-Straße 30 a, 92237 Sulzbach-Rosenberg · 22 km
Zum Förderturm 7, 92237 Sulzbach-Rosenberg · 22 km
Hofgartenstraße 6, 92237 Sulzbach-Rosenberg · 23 km · barrierefrei
Rosenberger Straße 44, 92237 Sulzbach-Rosenberg · 23 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.