Physiotherapie Kallmünz
Lange Gasse 6
Physiotherapie-Praxis in Kallmünz (Landkreis Regensburg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Lange Gasse 6
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Laaber · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Pettendorf · 12 km
Kirchplatz 7a, Laaber · 12 km
Lichtenbergweg 3, Beratzhausen · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 14:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 15:00–19:00 Uhr
Marienstraße 16, 93186 Pettendorf · 13 km
Regenstauf · 14 km
Lupburger Straße 11, Parsberg · 17 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Regensburg · 18 km · barrierefrei
Samstag: 09:00–12:30 Uhr · Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Montag bis Donnerstag: 08:00–20:30 Uhr
Prebrunnstraße 15, 93049 Regensburg · 18 km
Prüfeninger Straße 106, 93049 Regensburg · 18 km · barrierefrei
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.