Physiopraxis Handel
Marsstraße 1, 82205 Gilching
Physiotherapie-Praxen in Gilching (Landkreis Starnberg). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Marsstraße 1, 82205 Gilching
Pollinger Straße 11, 82205 Gilching
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hartstraße 36, 82110 Germering · 6 km
Kurt-Huber-Ring 13, 82256 Fürstenfeldbruck · 8 km · barrierefrei
Wörthsee · 8 km
Bahnstraße 34, 82131 Gauting · 8 km
Montag bis Donnerstag: 09:00–12:30 Uhr · Dienstag: 15:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
Albert-Camus-Straße 2, 81248 München · 9 km
Planegger Straße 1, Planegg · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: 08:00–13:00 Uhr
Laubenweg 1, 82061 Neuried (Landkreis München) · 12 km
Hauptstraße 16a, 82216 Maisach · 12 km · barrierefrei
Kaflerstraße 8, 81241 München · 13 km · barrierefrei
Pasinger Bahnhofsplatz 4, 81241 München · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.