Therapiezentrum Neuried
Laubenweg 1, 82061 Neuried (Landkreis München)
Physiotherapie-Praxis in Neuried (Landkreis München) (Landkreis München). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Laubenweg 1, 82061 Neuried (Landkreis München)
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Steinkirchner Straße 30, 81475 München · 1 km
Maxhofstraße 9a, 81475 München · 1 km
Planegger Straße 1, Planegg · 2 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: 08:00–13:00 Uhr
Züricher Straße 92, 81476 München · 3 km
Züricher Straße 92, 81476 München · 3 km
Forstenrieder Allee 140f, 81476 München · 3 km
München · 3 km
Heiglhofstraße 4b, München · 3 km
Montag bis Samstag: 07:00–22:00 Uhr
Würmtalstraße 100, München · 3 km
Kornwegerstraße 59, München · 3 km
Dienstag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 10:00–14:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.