Körperimpuls
Kirchplatz 9
Montag: 12:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Pullach im Isartal (Landkreis München). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kirchplatz 9
Montag: 12:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Zugspitzstraße 3, 82049 Pullach im Isartal
Münchener Straße 4, 82049 Pullach im Isartal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sollner Straße 66, 81479 München · 2 km
Schloßstraße 14a, 82031 Grünwald · 2 km
Wilhelm-Leibl-Platz 5, München · 2 km
Lauweg 6, 81479 München · 2 km
München · 3 km
Baierbrunner Straße 85, 81379 München · 4 km
Forstenrieder Allee 140f, 81476 München · 4 km
Baierbrunner Straße 39, München · 4 km
Rupert-Mayer-Straße 46, 81379 München · 4 km
Montag bis Freitag: 07:30–20:30 Uhr · Samstag: 09:00–15:00 Uhr (laut Website)
Isenschmidstraße 18, 81545 München · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.