Physiotherapie Bartle
Eschenstraße 22, 82024 Taufkirchen (Landkreis München) · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Taufkirchen (Landkreis München) (Landkreis München). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Eschenstraße 22, 82024 Taufkirchen (Landkreis München) · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Inselkammerstraße 2, Unterhaching · unter 1 km
Hauptstraße 54, 82008 Unterhaching · 1 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 15, 82008 Unterhaching · 2 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Bahnhofsweg 10, 82008 Unterhaching · 2 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr
Truderinger Straße 29, 82008 Unterhaching · 2 km
Montag, Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr und 15:30–18:30 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Im Loh 2, 82041 Oberhaching · 2 km
Im Loh 1, 82041 Oberhaching · 2 km
Bahnhofstraße 35, 82041 Oberhaching · 4 km · barrierefrei
Oberhaching · 4 km · barrierefrei
Zwergerstraße 23, 85579 Neubiberg · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Taufkirchen (Landkreis München)
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.