Physio Point Thein
Unterstadt 20
Physiotherapie-Praxen in Haigerloch (Zollernalbkreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Unterstadt 20
Lehrstraße 3/1, 72401 Haigerloch
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Im Auchtert 18, 72186 Empfingen · 7 km
Marktstraße 5, 72145 Hirrlingen · 8 km
Balingen · 11 km
Heiligkreuzstraße 3, 72379 Hechingen · 12 km
Hofgartenstraße 14, Hechingen · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Stillfriedstraße 3, Hechingen · 12 km
Hofgartenstraße 39, 72379 Hechingen · 12 km
Hofgartenstraße 39, Hechingen · 12 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Herrenackerstraße 25, Hechingen · 12 km
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr
Gammertinger Straße 4, 72379 Hechingen · 12 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.