Anke Wolf
Zentrumstraße 13, 21745 Hemmoor
Montag: 08:00–19:30 Uhr · Dienstag: 08:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxis in Hemmoor (Landkreis Cuxhaven). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Zentrumstraße 13, 21745 Hemmoor
Montag: 08:00–19:30 Uhr · Dienstag: 08:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schulstraße 2, 21781 Cadenberge · 11 km
Am Markt 15, 25348 Glückstadt · 21 km
Am Neuen Fleth 1, 25348 Glückstadt · 21 km
Liebesweg 2, 21762 Otterndorf · 21 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 14:00–18:00 Uhr
Neue Straße 79, 27432 Bremervörde · 22 km
Neue Straße 14, 27432 Bremervörde · 22 km
Bürgermeister-Hey-Straße 6, 27432 Bremervörde · 23 km
Stade · 23 km
Geestland · 23 km
Geestland · 23 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.