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Industriestraße 31, 33161 Hövelhof
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Physiotherapie-Praxen in Hövelhof (Kreis Paderborn). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Industriestraße 31, 33161 Hövelhof
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Alter Markt 6, 33161 Hövelhof
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bielefelder Straße 127a, 33104 Paderborn · 7 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Delbrück · 9 km
Schatenweg 2b, 33104 Paderborn · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Paderborn · 10 km
Paderborn · 10 km
Montag: 08:00–17:30 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Josefstraße 21, 33106 Paderborn · 10 km
Montag, Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr · Samstag: 08:00–15:00 Uhr
Paderborn · 10 km
Von-Ketteler-Straße 4, 33106 Paderborn · 10 km
Montag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch: 15:00–19:00 Uhr
Paderborn · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr
Schloßstraße 61-63, 33104 Paderborn · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Hövelhof
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.