Physio Kordbarlag
Oerlinghauser Straße 81, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Physiotherapie-Praxis in Schloß Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Oerlinghauser Straße 81, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
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Gildemeisterstraße 96, 33689 Bielefeld · 3 km
Oerlinghausen · 5 km
Altmühlstraße 18, 33689 Bielefeld · 5 km
Industriestraße 31, 33161 Hövelhof · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Karl-Oldewurtel-Straße 40, 33659 Bielefeld · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Max-Planck-Straße 23, 33659 Bielefeld · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Jahnstraße 15, 33813 Oerlinghausen · 9 km
Westring 3, 33415 Verl · 9 km · barrierefrei
Alter Markt 6, 33161 Hövelhof · 9 km
Leopoldshöhe · 10 km
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.