P.&S. Physiotherapie
Eckernförder Straße 433, 24107 Kiel
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxen in Kiel. Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Eckernförder Straße 433, 24107 Kiel
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Ringstraße 75, 24114 Kiel
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr
Knooper Weg, 24118 Kiel
Montag bis Donnerstag: 07:30–21:00 Uhr · Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Schauenburgerstraße 36, 24105 Kiel
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr (laut Website)
Russeer Weg 45
Holtenauer Straße 273, 24106 Kiel
Steinberg 116, 24107 Kiel · barrierefrei
Von-der-Goltz-Allee, 24113 Kiel
Montag, Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–21:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kiel
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.