physiovoss
Oberdorf 9, 24235 Laboe
Physiotherapie-Praxis in Laboe (Kreis Plön). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Oberdorf 9, 24235 Laboe
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Winkel 3a, 24226 Heikendorf · 3 km
Altenholz · 6 km
Holtenauer Straße 273, 24106 Kiel · 8 km
Knooper Weg, 24118 Kiel · 10 km
Trappener Weg 4, 24217 Schönberg (Holstein) · 10 km
Schauenburgerstraße 36, 24105 Kiel · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–16:00 Uhr (laut Website)
Bahnhofstraße 22, 24217 Schönberg (Holstein) · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr (laut Website)
Kiel · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–21:00 Uhr · Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Kiel · 10 km
Eckernförder Straße 433, 24107 Kiel · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.