Physiotherapie Dehmelt
Rosenweg 3, 36433 Leimbach
Physiotherapie-Praxen in Leimbach (Wartburgkreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Rosenweg 3, 36433 Leimbach
Hermannsrodaer Straße 3, 36433 Leimbach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 57, 36433 Bad Salzungen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kisselstraße 7, 36433 Bad Salzungen · 9 km
Scheerstädter Weg 11, 36456 Barchfeld-Immelborn · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–14:00 Uhr
Widemarkter Straße, Vacha · 11 km
Ruhlaer Straße 3, 36433 Bad Salzungen · 12 km
Salzunger Straße 9, 98590 Roßdorf (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) · 13 km
Steiger 16 a, 36448 Bad Liebenstein · 13 km
Pferdsdorfer Straße 2, 36414 Unterbreizbach · 13 km
Rudolf-Breitscheid-Straße 6a, 98574 Schmalkalden · 16 km
Nentershäuser Straße 14, 98596 Brotterode-Trusetal · 16 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.