visana Therapie & Training
Sportplatzweg 1, 35457 Lollar
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxen in Lollar (Landkreis Gießen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Sportplatzweg 1, 35457 Lollar
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr (laut Website)
Talstraße 15, 35457 Lollar
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Tarjanplatz 3, 35460 Staufenberg (Landkreis Gießen) · 2 km · barrierefrei
Am Alten Kirchenweg 7, 35460 Staufenberg (Landkreis Gießen) · 2 km
Hauptstraße 92 A, 35435 Wettenberg · 5 km
Ludwig-Richter-Straße 8, 35396 Gießen · 6 km
Wilhelm-Liebknecht-Straße 10, 35396 Gießen · 6 km
Gießener Straße 163, 35396 Gießen · 6 km
Hauptstraße 20 A, 35435 Wettenberg · 6 km
Spitzwegring 42, 35396 Gießen · 6 km
Poststraße 2, 35435 Wettenberg · 6 km
Hohlstraße 30, 35460 Staufenberg (Landkreis Gießen) · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.