Krankengymnastik Balßer
Hauptstraße 92 A, 35435 Wettenberg
Physiotherapie-Praxen in Wettenberg (Landkreis Gießen). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 92 A, 35435 Wettenberg
Poststraße 2, 35435 Wettenberg
Hauptstraße 20 A, 35435 Wettenberg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am Schindwasen 5, 35444 Biebertal · 3 km
Gießener Straße 72, 35444 Biebertal · 3 km
Am Schindwasen 2 A, 35444 Biebertal · 3 km
Schützenstraße 62 D, 35398 Gießen · 4 km
Schützenstraße 62 E, 35398 Gießen · 4 km
Spitzwegring 42, 35396 Gießen · 4 km
Sportplatzweg 1, 35457 Lollar · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr (laut Website)
Hauptstraße 2c, 35444 Biebertal · 4 km
Maria-Birnbaum-Weg 1 A, 35398 Gießen · 4 km
Marburger Straße 44, 35390 Gießen · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.