Lutter
Brückenplatz 4, 15907 Lübben (Spreewald) · barrierefrei
Physiotherapie-Praxen in Lübben (Spreewald) (Dahme-Spreewald). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Brückenplatz 4, 15907 Lübben (Spreewald) · barrierefrei
Postbautenstraße 7, 15907 Lübben (Spreewald)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Straße des Friedens 35, 03222 Lübbenau/Spreewald · 10 km
Lange Straße 53, 15926 Luckau · 15 km
Lindenstraße 9, 03096 Burg (Spreewald) · 22 km
Poststraße 11, 03205 Calau · 22 km
Kirchstraße 3, 15757 Halbe · 22 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Lindenstraße 45, 15757 Halbe · 23 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–16:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–17:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Lindenstraße 36, 15757 Halbe · 23 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Lübben (Spreewald)
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.