Bennos Reha-Fit
Waldprechtsstraße 1, 76316 Malsch (Landkreis Karlsruhe)
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Malsch (Landkreis Karlsruhe) (Landkreis Karlsruhe). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Waldprechtsstraße 1, 76316 Malsch (Landkreis Karlsruhe)
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Karlsruher Straße 14, 76461 Muggensturm · 4 km
Poststraße 11, 76448 Durmersheim · 7 km
Ötigheim · 8 km
Luisenstraße 41, 76571 Gaggenau · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Zehntwiesenstraße 33, 76275 Ettlingen · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Freitag, Samstag, Sonntag: geschlossen
Wilhelmstraße 1, 76275 Ettlingen · 9 km
Montag: 08:00–13:00 Uhr und 16:30–20:00 Uhr · Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–16:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr (laut Website)
Klehestraße 3, 76571 Gaggenau · 9 km · barrierefrei
Häfenweg 22, 76287 Rheinstetten · 9 km
Römerstraße 18, 76287 Rheinstetten · 10 km
Montag bis Freitag: 07:00–21:00 Uhr
Am Weißen Stein 13, 76571 Gaggenau · 10 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.