Christine Winter - Praxis für Physiotherapie
Karlsruher Straße 14, 76461 Muggensturm
Physiotherapie-Praxis in Muggensturm (Landkreis Rastatt). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Karlsruher Straße 14, 76461 Muggensturm
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ötigheim · 4 km
Waldprechtsstraße 1, 76316 Malsch (Landkreis Karlsruhe) · 4 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Gutenbergstraße 4, 76437 Rastatt · 6 km
Donaustraße 1, 76437 Rastatt · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Poststraße 11, 76448 Durmersheim · 7 km
Elchesheimer Straße 1, 76479 Steinmauern · 7 km
Luisenstraße 41, 76571 Gaggenau · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr
Klehestraße 3, 76571 Gaggenau · 8 km · barrierefrei
Hauptstraße 23, 76477 Elchesheim-Illingen · 8 km
Am Weißen Stein 13, 76571 Gaggenau · 8 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.