Physiotherapie Niko Zander
Zum Springbruch 1b, 14558 Nuthetal
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Physiotherapie-Praxen in Nuthetal (Potsdam-Mittelmark). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Zum Springbruch 1b, 14558 Nuthetal
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr (laut Website)
Zum Springbruch 8, 14558 Nuthetal · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Saarmunder Straße 60B, 14478 Potsdam · 3 km
Saarmunder Straße 60B, 14478 Potsdam · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–20:00 Uhr · Feiertage, Sonntag: geschlossen
Erich-Weinert-Straße 71, 14478 Potsdam · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Saarmunder Straße 48, 14478 Potsdam · 3 km
Potsdam · 3 km · barrierefrei
Ravensbergweg 22, 14552 Michendorf · 4 km
Falkenhorst 14, 14478 Potsdam · 5 km
Montag, Mittwoch: 07:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr
Großbeerenstraße 246, 14480 Potsdam · 5 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–14:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Heinrich-Mann-Allee 56, 14473 Potsdam · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Heinrich-Mann-Allee 54A, 14473 Potsdam · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.