Andrea Pagels
Ruhlsdorfer Straße 89b, 14513 Teltow
Montag: 08:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:10–13:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–13:30 Uhr · Freitag: 07:00–13:30 Uhr
Physiotherapie-Praxis in Teltow (Potsdam-Mittelmark). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Ruhlsdorfer Straße 89b, 14513 Teltow
Montag: 08:30–19:00 Uhr · Dienstag: 08:10–13:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–13:30 Uhr · Freitag: 07:00–13:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Berlin · 1 km
An der Schneise 7a, 14532 Kleinmachnow · 3 km
Mühlenstraße 4-6, 14167 Berlin · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr
Machnower Straße 1, 14165 Berlin · 4 km
Teltower Damm 26, 14169 Berlin · 4 km
Lindenstraße 25, Berlin · 4 km
Osdorfer Straße 2a, Berlin · 4 km
Berliner Straße 73, 14169 Berlin · 5 km
Berlin · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr
Dürerstraße 23, 12203 Berlin · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Teltow
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.