Physio Zirkel
Hauptstraße 37, 77704 Oberkirch
Physiotherapie-Praxis in Oberkirch (Ortenaukreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Hauptstraße 37, 77704 Oberkirch
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rennwiese 1, Achern · 10 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Illenauer Straße 47, 77855 Achern · 10 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–15:00 Uhr · Samstag: 08:00–15:00 Uhr (laut Website)
Ratskellerstraße 16, 77855 Achern · 11 km
Ratskellerstraße 8, 77855 Achern · 11 km
Hauptstraße 89, 77855 Achern · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Rosenstraße 2, 77855 Achern · 11 km
Eisenbahnstraße 28, 77855 Achern · 11 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Zeller Straße 22, 77654 Offenburg · 12 km
Anton-Fendrich-Straße 5, 77654 Offenburg · 12 km
Lange Straße 51, 77652 Offenburg · 12 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 13:00–18:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Oberkirch
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.