PhysioVital
Robert-Bosch-Straße 43, 77656 Offenburg
Physiotherapie-Praxen in Offenburg (Ortenaukreis). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Robert-Bosch-Straße 43, 77656 Offenburg
Anton-Fendrich-Straße 5, 77654 Offenburg
Am Marktplatz 5 · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–16:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Kinzigstraße 6, 77652 Offenburg
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr (laut Website)
Lange Straße 51, 77652 Offenburg
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 13:00–18:00 Uhr (laut Website)
Zeller Straße 22, 77654 Offenburg
Robert-Bosch-Straße 3, 77656 Offenburg
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr (laut Website)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Auf der Oberen Au 5, 77797 Ohlsbach · 5 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr (laut Website)
Friesenheim · 9 km
Hauptstraße 74/1, 77743 Neuried (Ortenaukreis) · 10 km
77948 Friesenheim · 10 km
Mittlere Dorfstraße 2, 77948 Friesenheim · 11 km
Hauptstraße 37, 77704 Oberkirch · 12 km
Lahr/Schwarzwald · 15 km · barrierefrei
Lahr/Schwarzwald · 15 km
Lahr/Schwarzwald · 15 km
Großherzog-Friedrich-Straße 8, 77694 Kehl · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Offenburg
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.