Physiotherapie Nerger & Luca
Brohltalstraße 18, 56651 Oberzissen
Physiotherapie-Praxis in Oberzissen (Landkreis Ahrweiler). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Brohltalstraße 18, 56651 Oberzissen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Brohltalstraße 79, 56659 Burgbrohl · 5 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bachstraße 22, 53498 Bad Breisig · 9 km
Koblenzer Straße 69A, 53498 Bad Breisig · 9 km
Zehnerstraße 73, 53498 Bad Breisig · 9 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–17:30 Uhr · Freitag: 07:30–13:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
St. Barbarastraße 14, 56743 Mendig · 11 km
Freitag: 07:00–19:00 Uhr (laut Website)
Sinzig · 11 km
Schillerstraße 62, 53489 Sinzig · 11 km
Schützenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler · 12 km
Am Mühlenteich 8, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler · 12 km
Bad Neuenahr-Ahrweiler · 12 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.