Praxis für Physiotherapie Ute Menger
Kolpingstraße 23
Physiotherapie-Praxis in Schapen (Landkreis Emsland). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kolpingstraße 23
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Hauptstraße 44, 48480 Spelle · 7 km · barrierefrei
Zur Kampelbrücke 50, 48480 Spelle · 8 km
Poststraße 4, 48431 Rheine · 16 km · barrierefrei
Poststraße 11, 48499 Salzbergen · 16 km
Montag bis Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–17:00 Uhr (laut Website)
Emsstraße 2, 48499 Salzbergen · 17 km
Frerener Straße 18b, 49838 Lengerich (Landkreis Emsland) · 17 km
Marktstraße 2, 49477 Ibbenbüren · 17 km
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr (laut Website)
Ibbenbüren · 18 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr
Jägerplatz 6, Lingen (Ems) · 19 km
Rheiner Straße 8, 48432 Rheine · 20 km
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr
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Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.