Physiotherapie in Schönau am Königssee
Physiotherapie-Praxen in Schönau am Königssee (Landkreis Berchtesgadener Land). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Physio Thomas Aschauer
physioaktiv
Stark
Untersteiner Straße 35, 83471 Schönau am Königssee · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In der Umgebung von Schönau am Königssee
Hajo Friederich
Maximilianstraße 6, 83471 Berchtesgaden · 3 km
Michael Wiesenegger
Berchtesgaden · 3 km
Jorip physiotherapie
Poststraße 27, 83435 Bad Reichenhall · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–20:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Physio-C Weber & Ubben Praxis
Bad Reichenhall · 15 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Bekomme ich Physiotherapie auch zu Hause?
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Was zahle ich zu?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.