Geri Huber - Praxis für Massage und Krankengymnastik
Marktplatz 4, 84416 Taufkirchen (Landkreis Erding)
Physiotherapie-Praxis in Taufkirchen (Landkreis Erding) (Landkreis Erding). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Marktplatz 4, 84416 Taufkirchen (Landkreis Erding)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Paul-Huber-Straße 6, 84405 Dorfen · 9 km
Gewerbestraße 12, 84427 Sankt Wolfgang · 15 km
Klausenweg 4, 84144 Geisenhausen · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Am Bahnhof 7a, Erding · 17 km
Schubertstraße 6, 85435 Erding · 17 km
Freisinger Straße 5, Erding · 17 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Schrannenplatz 2, Erding · 17 km
Haager Straße 22, 85435 Erding · 18 km
Doktor-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding · 18 km
Erding · 19 km
Montag, Donnerstag: 07:00–20:00 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.