PhysioVib
Kirchstraße 12, 84137 Vilsbiburg
Physiotherapie-Praxis in Vilsbiburg (Landkreis Landshut). Praxen für Physiotherapie und Krankengymnastik. Viele Patienten suchen gezielt nach Hausbesuchen, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage oder Bobath. Diese Angaben lesen wir von den Websites der Praxen.
Kirchstraße 12, 84137 Vilsbiburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Klausenweg 4, 84144 Geisenhausen · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Ritter-von-Schoch-Straße 21a, 84036 Landshut · 17 km
Neckarplatz 2, 84036 Landshut · 17 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Freitag: 09:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Niedermayerstraße 24, 84028 Landshut · 17 km
Niedermayerstraße 10, 84028 Landshut · 17 km
Niedermayerstraße 8, 84028 Landshut · 17 km
Maximilianstraße 6, 84028 Landshut · 18 km
Neustadt 468, 84028 Landshut · 18 km
Alte Bergstraße 174c, 84028 Landshut · 18 km
Montag bis Dienstag: 07:30–20:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr · Freitag: 07:30–14:00 Uhr (laut Website)
Piflaser Weg 27, 84034 Landshut · 18 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Vilsbiburg
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringendem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, wenn der Arzt das auf der Verordnung vermerkt (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Fragen Sie die Praxis, ob noch Termine frei sind, bevor die Frist abläuft.
Ja, wenn der Arzt „Hausbesuch“ auf der Verordnung ankreuzt, weil Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können (Heilmittel-Richtlinie des G-BA). Nicht jede Praxis macht Hausbesuche. In der Liste können Sie danach filtern.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 32 Abs. 2 SGB V mit § 61 SGB V Satz 3). Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, ist für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V).
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.