Sanitätshäuser in Gensingen

Das Sanitätshaus in Gensingen (Landkreis Mainz-Bingen) mit Telefon, Öffnungszeiten und Route. Häuser mit mehr erkannten Leistungen stehen oben. Filtern Sie nach dem, was Sie brauchen.

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1 von 1 Sanitätshäusern

  • Sanitätshaus Lammert

    • Kompressionsstrümpfe
    • Rollstuhl-Werkstatt und Reha-Technik
    • Rollatoren und Gehhilfen
    • Pflegebetten und Krankenbetten
    • Bandagen
    • Einlagen mit Fußanalyse
    • Prothesen und Orthesen (eigene Werkstatt)
    • Orthopädie-Schuhtechnik
    • Stoma- und Inkontinenzversorgung
    • Pflegehilfsmittel (Pflegebox)
    • Lymph- und Lipödem-Versorgung (Flachstrick)
    • Brustprothetik nach Brust-OP

    ☎ +49 6727 8958690RouteE-MailWebsite

Physiotherapie in Gensingen und Umgebung

Alle Einträge: Physiotherapie in Gensingen

Pflegeheime in Gensingen und Umgebung

Alle Einträge: Pflegeheime in Gensingen

Apotheken in Gensingen und Umgebung

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Krankenfahrten in Gensingen und Umgebung

Häufige Fragen

Welche Sanitätshäuser gibt es in Gensingen?

Zum Beispiel Sanitätshaus Lammert. Alle Adressen mit Telefon und Route stehen oben auf dieser Seite. Stand der Adressen: 4. Oktober 2026.

Welches Sanitätshaus in Gensingen macht Hausbesuche?

Auf den Websites der Häuser in Gensingen haben wir keinen Hinweis auf Hausbesuche gefunden. Fragen Sie trotzdem nach, viele Häuser liefern auf Rezept nach Hause. Häuser mit Hausbesuch in der Nähe finden Sie unter „Hausbesuche“.

Wo bekomme ich in Gensingen Flachstrick-Kompression bei Lip- oder Lymphödem?

Flachstrick oder Lymph-Versorgung nennen zum Beispiel Sanitätshaus Lammert.

Brauche ich ein Rezept?

Für Hilfsmittel, die die Krankenkasse bezahlen soll, brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (§ 33 Abs. 5a SGB V). Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V, § 61 SGB V). Ihre Kasse zahlt nur bei Häusern, mit denen sie einen Vertrag hat (§ 33 Abs. 6 SGB V, § 127 SGB V). Fragen Sie deshalb vorher telefonisch nach.

Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.

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