Kiesow / Lenhard / Neubauer
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda)
Hausarztpraxen in Allendorf (Lumda) (Landkreis Gießen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda)
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda)
Treiser Straße 80, 35469 Allendorf (Lumda)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Untergasse 28, 35418 Buseck · 5 km
Hachborner Straße 8, 35085 Ebsdorfergrund · 5 km
Steinweg 7, 35085 Ebsdorfergrund · 6 km
Rathausstraße 18, 35460 Staufenberg (Landkreis Gießen) · 6 km
Sorausweg 1 -2, 35460 Staufenberg (Landkreis Gießen) · 6 km
Weidenstraße 19, 35466 Rabenau (Landkreis Gießen) · 6 km
Bortshäuser Straße 18, 35085 Ebsdorfergrund · 7 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Bortshäuser Straße 10, 35085 Ebsdorfergrund · 7 km
Buseck · 7 km
Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 10:00–12:00 Uhr
Holzmühler Weg 49, 35457 Lollar · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.